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   LSG Bayern, 05.03.2002 - L 18 U 292/00   

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https://dejure.org/2002,16801
LSG Bayern, 05.03.2002 - L 18 U 292/00 (https://dejure.org/2002,16801)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.03.2002 - L 18 U 292/00 (https://dejure.org/2002,16801)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. März 2002 - L 18 U 292/00 (https://dejure.org/2002,16801)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten; Voraussetzungen des Anspruchs auf Verletztenrente; Nichtvorliegen einer obstruktiven Atemwegserkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 05.03.2002 - L 18 U 292/00
    Wärend die arbeitstechnischen Voraussetzungen und der Gesundheitsschaden voll bewiesen sein müssen, reicht zur Bejahung des Kausalzusammenhangs zwischen der schädigenden Einwirkung und dem Gesundheitsschaden die hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (vgl BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38; § 551 Nr. 1; Mehrtens/Perlebach, Die Berufskrankheiten-Verordnung [Kommentar] E § 9 SGB VII RdNr 26).

    Diese ist dann gegeben, wenn nach geltender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (BSGE 32, 303, 309; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38; BSG Breithaupt 1963, 60, 61).

  • OLG Frankfurt, 07.10.1988 - 2 U 88/88
    Auszug aus LSG Bayern, 05.03.2002 - L 18 U 292/00
    Ergänzend zum Sachverhalt wird auf die Akten der Beklagten, die Archivakten des SG Würzburg S 2 U 263/87 und S 2 U 88/88 sowie die Gerichtsakten beider Rechtszüge Bezug genommen.
  • LSG Bayern, 16.12.2003 - L 18 U 122/02

    Anspruch auf Feststellung einer Berufskrankheit ; Begriff der Berufskrankheit;

    Auch eine solche Erkrankung würde die Annahme einer BK nicht begründen, weil sie keine obstruktive Atemwegserkrankung darstellt, sondern allenfalls ein Vorläufer oder Begleiter ist (Schönberger/ Mehrtens/Valentin aaO. 6 Auflage, S 1031, LSG München Urteil vom 26.03.2003 Az: L 17 U 93/01, L 17 U 125/02, iuris BYRE 030620092 und Urteil des erkennenden Senats vom 05.03.2002, Az: L 18 U 292/00 iuris BYRE 030214449, des Weiteren Urteile des LSG Berlin vom 12.12.1996, Az: L 3 U 70/91 HVBG-Info 1997, 2688, LSG Rheinland-Pfalz vom 12.12.2000, Az: L 3 U 262/99 iuris KSR029541122, LSG für das Land Niedersachsen vom 17.09.1998, Az: L 6 U 389/97, iuris KSR022121322).
  • LSG Bayern, 15.05.2002 - L 18 U 542/00

    Anspruch auf Anerkennung einer Atemwegserkrankung als Berufskrankheit; Vorliegen

    Der Senat hält daran fest, dass eine UBH als Erkrankung die Annahme einer BK nicht trägt, weil sie keine obstruktive Atemwegserkrankung darstellt, sondern allenfalls ein Vorläufer oder Begleiter ist (Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO Seite 1033; BayLSG Urteil vom 05.03.2002 Az: L 18 U 292/00).
  • LSG Bayern, 26.03.2003 - L 17 U 125/02

    Anerkennung einer Atemwegserkrankung als Berufskrankheit (BK) nach der Anlage zur

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